Dr. Kroner, Dr. Bloch und der Prozess Rohling/Bloch vom November 1885
AK Rechtsextremismus des Duisburger Instituts für Sprach- und Sozialforschung
Ende des 16. Jahrhunderts wurde die Index-Kongregation des Vatikan zum Urheber einer kapitalen Fälschung. Hebräische Druckwerke wurden einem schweren Eingriff der christlichen Zensur unterzogen. War in hebräischen Schriften von – gleich zu achtenden – Nicht-Juden die Rede, d.h. auch von Christen, setzten die Zensoren z. B. das Akronym „akum“ – für abodath kochabim u mazzaloth: Anbeter von Sternen und Tierkreiszeichen.
In der Tat – der archaischen Vielgötterei und später den Römern hatten jüdische Autoren wenig Freundliches an den Hals gewünscht. Indem die Zensoren nun aber Nicht-Juden, Christen und ‚Götzendiener‘ in den gleichen begrifflichen Topf warfen, mussten Breitseiten gegen die Römer und gegen ‚Götzendiener‘ plötzlich als Angriffe gegen die Christen, ja gegen alle Nicht-Juden erscheinen.[1] Emanuel Deutsch schreibt dazu (Der Talmud, Berlin 1869):
„In der Baseler Ausgabe [des Talmud] von 1578 – die dritte der Zeit nach und seitdem fast ausschließlich die Musterausgabe – trat jene wunderliche Creatur, der Censor, auf die Bühne. In seiner Angst um den „Glauben“ , den er vor aller und jeder Gefahr zu schützen hatte – denn man meinte, der Talmud berge unter den allerunschuldigst aussehenden Worten und Wendungen allerlei Bitteres gegen das Christenthum – führte dieser gewissenhafte Beamte merkwürdige Dinge aus. (…) Ein- oder zweimal ist es versucht worden, den Text von seinen häßlichsten Flecken zu säubern. Vor etwa zwei Jahren wurde sogar ein Anlauf zu einer „kritischen“ Ausgabe genommen, wie es deren nicht blos für griechische und römische, sanskritische und persische Classiker giebt, sondern wie man sie für den reinsten Schund in diesen Sprachen längst veranstaltet haben würde. Auch fehlt es (…) durchaus nicht an talmudischen Handschriften, wie fragmentarisch sie auch zumeist seien. Unzählige Lesarten, Zusätze und Berichtigungen wären aus den Codices der Bodleiana und des Vatikans, der Bibliotheken von Odessa, München und Florenz, Hamburg und Heidelberg, Paris und Parma heranzubringen. Allein ein böses Auge scheint auf diesem Buche zu ruhen. Jene berichtigte Ausgabe bleibt ein Trümmerstück, gleich den beiden ersten Bänden von Talmudübersetzungen – zu verschiedenen Zeiten begonnen, deren zweite Bände nie das Licht der Welt erblickt haben. Es schien daher rathsam auf die Editio princeps zu verweisen, als diejenige, welche zum Wenigsten von den Censur-Unbilden späterer Zeitalter frei geblieben.“ (S. 6/7)
Erst Lazarus Goldschmidt unternahm (während mehrerer Jahrzehnte, zwischen 1897 und 1936) die vollständige deutsche Übersetzung des unzensierten Talmud in 12 Bänden. Dies änderte jedoch wenig: Die Grundlage der gesamteuropäischen, antisemitischen Zitier- und Abschreibgemeinschaft hat bis heute Bestand: Die Fälschungen der Index-Kongregation wurden über die Jahrhunderte weitergereicht, verschärft und mit weiteren Kompilationen angereichert, die niemand nachprüfen konnte oder wollte.
Eine der international schlimmsten Früchte (Entdecktes Judentum) legte im Jahr 1700 der Heidelberger Orientalist Johann Andreas Eisenmenger (1654-1704) vor.[2] Er gab an, mit dem Werk auf die Konversion einiger Christen zum Judentum reagiert zu haben. Die Intervention von Samson Wertheimer am österreichischen Hof vermochte es, die Verbreitung des Werks zu verhindern, bis dessen Inhalt geprüft sei. Nach Eisenmengers Tod erlaubte der preußische König Friedrich I. jedoch auf eigene Kosten einen Neudruck des Werks in Königsberg (1711) – eine Prüfung war nicht erfolgt.
Mit August Rohling und seinem Der Talmud-Jude trat im Jahr 1871 ein Mann in Eisenmengers Fußstapfen, der seine wissenschaftliche Skrupellosigkeit offen einräumte: In der 2. Auflage des Werks wies er jede Kritik zurück, „weil es mir zu irrelevant ist nachzuschlagen“. Diese Aufgabe übernahm noch im Jahr des Erscheinens der Rohling’schen Fälschung der Hannoveraner Rabbiner und Seminardirektor I. Kroner.
In zwei Abteilungen unter dem Titel Entstelltes, Unwahres und Erfundenes in dem „Talmudjuden“ Professor Dr. August Rohling’s (Münster 1871) wies Kroner nicht nur nach, dass sich die Masse der Rohling’schen Angaben in den angegebenen Quellen nicht so oder überhaupt nicht fanden, sondern auch, dass Rohling aus Eisenmenger, vor allem aber aus dem 1869 in Paris erschienenen Pamphlet des Roger Gougenot des Mousseaux Le juif, le judaïsme et la judaisation des peuples chrétiens abgeschrieben hatte, ohne die Quelle zu nennen. Damit erfüllte Rohling nicht nur den Tatbestand der Fälschung, sondern auch den des Plagiats. „Woher die Neigung nach Frankreich, jetzt, wo es Patriotismus ist, deutsch zu sein?“ fragt Kroner und kommt zum abschließenden Ergebnis: „Der Herr Professor kennt den Talmud fast gar nicht und kann nicht ein Blatt in demselben ohne Fehler lesen, wenn er nicht vorher noch lange Studien an der Hand eines Talmudkundigen gemacht.“[3]
Diese Diagnose sollte – in Gestalt des Aron Briman – von der Wirklichkeit noch übertroffen werden. Briman war getaufter Jude, d.h. „nach einander Jude, Protestant und Katholik“[4]. Sein Der Judenspiegel (1883) erschien anonym in Paderborn und wiederholte bereits bekannte Talmud-Zitat-Fälschungen. Als eine Tageszeitung in Münster Auszüge druckte, kam es zum Prozess. Ein Dr. Jacob Ecker erbot sich als Gutachter, ohne hebräische oder gar talmudische Kenntnisse zu haben. Er ließ kurzerhand Briman das Gutachten selbst schreiben (Der Judenspiegel und die Wahrheit) und auf diese Weise dem Urteil entkommen. Als Gegenleistung ließ Ecker Brimans Judenspiegel danach nicht nur unter eigenem Namen erscheinen (Die Hundert Gesetze des Judenkatechismus) – um eine Professur zu erhalten. Er empfahl Briman auch gleich weiter – an August Rohling in Österreich, als Berater bei dessen talmudischer Materialsuche.
Rohling war gerade mit einer Artikelserie in der „Tribüne“ gegen seine Kritiker beschäftigt, in einer Gazette, „die unter gewichtiger Unterstützung gedruckt wurde, um in Wien das tschechische Evangelium zu predigen und die liberale deutsche Partei zu bekämpfen.“ Rohling publizierte die Artikel noch im Jahr 1883 als Band unter dem Titel Meine Antworten an die Rabbiner oder fünf Briefe über den Talmudismus und das Blutritual der Juden.[5] Nach Rohlings eigenen Angaben vom 23. Juni 1883 (in Prag) sollen bereits zu diesem Zeitpunkt 200 000 Exemplare verbreitet worden sein – Rohling war längst ein gemachter Mann.
Es war die Zeit, als auch der Fall von Tisza-Eszlar Schlagzeilen machte:
„Das war ein Ereigniß, das in ganz Europa Aufsehen machte; aber nicht der an sich nicht ungewöhnliche Kriminalfall erregte die Aufmerksamkeit, nicht die Frage, ob und von wem das Mädchen Esther ermordet wurde, kam in Betracht, sondern lediglich das Motiv des fraglichen Mordes. Ein Raubmord war von vorhinein ausgeschlossen, ebenso fehlte der Anhaltspunkt für die Annahme eines Lustmordes oder eines Mordes aus Rache. – Alles drehte sich darum, ob hier ein Mord aus religiösen Motiven und zwar nicht zur Vergeltung einer religionsfeindlichen Aeußerung oder Handlung der Ermordeten, sondern in Ausübung einer religiösen Pflicht, als gottesdienstliche Handlung, kurz ein ritueller Mord begangen wurde, und so beschämend es für die selbst-gefällige Vergötterung unseres aufgeklärten (?) Zeitalters klingen mag, muß es gesagt werden, daß es Tausende und aber Tausende aus allen Ständen und Berufsklassen gibt, welche glaubten und noch glauben, daß die jüdische Religion den rituellen Christenmord und den Genuß des dadurch gewonnenen Christenblutes gebietet oder mindestens empfiehlt. Die Antisemiten versahen sich auch ihres Vortheiles, sie beeilten sich, die Situation auszunützen und das Bildniß (?) des rituell geschlachteten Mädchens, der armen zum jüdischen Gottesdienste geopferten Christin, wurde dem großen Antisemitencongresse in Dresden vorgeführt. (…) Und nun tritt Rohling auf den Plan. Mit anwidernder Beflissenheit drängt er sich heran, um aus dem Schatze seiner von allen Fachgenossen verläugneten Gelehrsamkeit Beweise für den rituellen Christenmord als jüdisches Religionsgebot beizubringen und sich zur eidlichen Bekräftigung vor Gericht zu erbieten. Er schreibt endlich ein Buch unter dem Titel „Die Polemik und das Menschenopfer des Rabbinismus“, worin er Beweisstelle auf Beweisstelle häuft, und auch von diesem Buche sind schon über 2000 Exemplare abgesetzt.“[6]
Schon den Gerichten in Dresden und in Habelschwerdt in Preußisch-Schlesien hatte Rohling mit schriftlichen Gutachten gedient, in denen er „fast in der Form eines antisemitischen Glaubensbekenntnisses alle behaupteten Scheußlichkeiten der jüdischen Religion“ aufzählte. Die Behauptung, der rituelle Mord sei eine mündliche Geheimlehre der Juden, die oft befolgt worden sei, verknüpfte er mit dem Satz: „Ich kann auch dies auf Verlangen amtseidlich erhärten“. Oder er sei „jederzeit bereit, hierauf einen heiligen Eid zu leisten“[7]. Auch zum Prozess in Tisza-Eszlar brachte sich Rohling ins Spiel. Als Lockspeise für die Richter diente ihm nun die (selbstverständlich absurde) Behauptung, er habe soeben (sozusagen als erster Hebraist der Menschheitsgeschichte) Kenntnis von schriftlichen jüdischen Quellen zum mündlichen Ritualmord-Gebot erhalten:
An den Herrn Abgeordneten Geza Onody in Tisza-Eszlar.
Prag, am 19. Juni 1883.
Nachdem ich in meinen „Antworten an die Rabbiner“ gesagt habe, daß ich im Talmud, soweit wir denselben im Druck kennen, keinen Beweis für den rituellen Mord der Juden gefunden habe, so discutiren die Juden darüber, daß derartiges in ihrer Litteratur überhaupt nicht vorkomme.
Ich erachte es für meine Pflicht, jetzt, wo ein solcher Fall gerade vor Gericht verhandelt wird, Euer Hochwohlgeboren zu verständigen, daß ich nach Verfassung meiner obigen Schrift in den Besitz eines durch die Jerusalemer Unternehmung des Moses Montefiore noch im Jahre 1868 hinausgegebenen solchen hebräischen Werkes gelangt bin, auf dessen Seite 156a geschrieben ist, daß das Vergießen des Blutes einer nicht jüdischen Jungfrau für die Juden eine überaus heilige Handlung, daß das so vergossene Blut dem Himmel sehr angenehm und den Juden Gottes Erbarmen verschaffe.
Dies ist ein kurzer Auszug der ganzen Stelle, welche ich wortgetreu binnen kurzem der Oeffentlichkeit übergeben werde. –
Auf die Wahrheit des Obigen bin ich, wenn es nothwendig ist, bereit, hier vor Gericht auch einen Eid zu leisten.
Dr. August Rohling m. p., kaiserl. königl. Universitätsprofessor in Prag.[8]
Rohlings menschenverachtende Dreistheit provozierte im Juli 1883 vier Zeitungsartikel von Dr. Joseph Samuel Bloch in der „Wiener allgemeinen Zeitung.“ Bloch, Bezirksrabbiner in Floridsdorf bei Wien und österreichischer Reichsratsabgeordneter [9], bezichtigte Rohling darin des wiederholten Meineids. Doch Rohling zögerte mit einer Reaktion. Da setzte Bloch mit weiteren 4 Artikeln in der „Morgenpost“ (1. bis 4. Juli 1883) unter dem Titel Das Angebot des Meineids nach und forderte Rohling noch einmal heraus. Auszüge:
“ … so erbietet er sich dem Gerichte in Nyiregyhaza zur eidlichen Aussage, daß die Juden zu ihrer Gottesverehrung Christenblut nöthig haben. Dieser Herr weiß das ganz genau, denn er ist o. ö. Professor der hebräischen Alterthümer zu Prag! Wohl ist er nicht in der Lage, eine einzige Zeile hebräisch korrekt zu lesen, für seine verläumderische Anklage auch nur den Schatten eines Beweises vorzubringen; allein er besitzt – einen Eid, der sich bereits des öfteren als felsenstark erwiesen hat, so stark, daß er Mauern brechen und vermittelst welchem er auch Alles vor Gericht beweisen kann, Alles was ihm einfällt und beliebt.“
„Gegen diese stets drohende Gefahr eines Meineides auf Verlangen müssen wir uns schützen.“
„Ich fühle mich deswegen durch mein Gewissen genöthigt, neuerdings gegen den genannten Herrn wegen seiner angebotenen zeugeneidlichen Aussage öffentlich die Anklage des angebotenen Meineides zu erheben und bin bereit, diese schwere Anklage vor jedem Forum zu begründen.“
„Da er dennoch für all seine horrenden Lügen keinen anderen Wahrheitsbeweis übrig hat, als – den viel mißbrauchten Eid und da er gar diesen Eidschwur anbietet, um zeugeneidlich eine plumpe Erdichtung verbündeter Unwissenheit und Böswilligkeit zu erhärten, so muß er sich gefallen lassen, daß man öffentlich gegen ihn die Anklage des angebotenen Meineides erhebt.“
„Und nicht allein das, auf Verlangen wird dieser Herr beeiden, daß die Juden von Religionswegen – Diebe sind und die Christen bestehlen dürfen, nicht blos, sondern sogar es müssen! Auf Verlangen wird er beschwören, daß die Juden von Religionswegen gegen Christen allerlei Betrug verüben. Auf Verlangen wird er beeiden, daß der Meineid den Juden keine Sünde ist und die Ableistung eines falschen Eides gegenüber den Christen nach ihren Religionsgesetzen eine gottgefällige Handlung sei. Das ist bei Leibe keine Ironie, auch keine Uebertreibung, sondern schauderhafte nackte Wahrheit, dieser Herr hat alles das nicht blos beeiden wollen, sondern auch bereits thatsächlich beeidet – auf Verlangen.“
„Seine erlogenen talmudischen Citate hat er bereits wiederholt feierlich beeidet.“
„Ein k. k. Professor mit wiederholten falschen Eidesleistungen ist ein Unicum selbst in der bunten wechselreichen Geschichte österreichischer Universitäten.“[10]
Wie erhofft, musste Rohling reagieren und überreichte am 10. August 1883 bei dem k. k. Landesgericht Wien z. Z. 29028 Anklage gegen Bloch wegen Beleidigung. Damit eröffnete sich eine historische Möglichkeit, Talmud-Fälschungen und die damit einhergehende ‚aufreizende Rede‘ gegen Staatsbürger endlich gerichtlich nachweisen und verfolgen zu können. Bis dahin waren öffentliche Ankläger in Österreich meist zurückgeschreckt, die Richtigkeit von ‚Zitaten‘ zu überprüfen. Man beurteilte lediglich die ‚Strafbarkeit aufreizender Reden‘ und landete damit zumeist bei Freisprüchen durch die Geschworenen. In einigen Fällen vor deutschen Gerichten wurden zwar Sachverständige mündlich bestellt, die aber die Geschworenen verwirrten. In anderen Fällen wurden beiden Parteien Sachverständige zugestanden, die sich dann in Disputationen vor Gericht neutralisierten. Bloch erreichte nun einen Prozess, der beim Schwurgericht des k. k. Landesgerichts Wien mit ausgiebigerer Vorbereitung geführt werden sollte.
Blochs Verteidiger war Dr. Josef Kopp, Hof- und Gerichtsadvokat und Abgeordneter des niederösterreichischen Landtags und des österreichischen Reichsrats. In seinem 1886 in Leipzig erschienenen Werk Zur Judenfrage nach den Akten des Prozesses Rohling-Bloch [11] berichtet Kopp nicht nur eingehend über die Prozessgeschichte, sondern fasst – Punkt für Punkt – insbesondere die Gutachten der beiden – christlichen – Gutachter zusammen, des Straßburger Orientalisten Theodor Nöldecke und des Dresdner protestantischen Theologen August Wünsche, die schließlich vom Gericht akzeptiert wurden.
Zuvor hatten durchweg alle angefragten Fakultäten und Fachleute Rohlings Machenschaften verurteilt. Stellungnahmen kamen von den theologischen Fakultäten der Universitäten in Amsterdam, Leiden, Utrecht und Kopenhagen, vom katholischen Bischof Kopp von Fulda, vom altkatholischen Bischof Reinkens, von den Professoren D. A. Dillmann, Dr. Ebers in Leipzig (der Rohling eines „schweren, fluchwürdigen Verbrechens“ zieh), von Dr. Fleischer in Leipzig, Dr. Kalkar in Kopenhagen, (sogar) von Paul de Lagarde in Göttingen, von Dr. Friedrich Müller in Wien, Dr. Riehm in Halle („häßliche Ausgeburt des Fanatismus und der Unwissenheit“), von Dr. Sommer in Königsberg, Dr. Stade in Gießen, Dr. Strack in Berlin („seltene Vereinigung von Unwissenheit, verblendetem Haß und Böswilligkeit“), von D. Merx in Heidelberg („unqualifizirbar dumm und schamlos“), Dr. Siegfried in Jena („Cloake von Lüge und Gemeinheit“ – Rohling kenne „keine Gesetze der Sitte und der Sittlichkeit“, ein „notorischer Ignorant“), von Dr. Baumgarten in Straßburg und von Dr. Köhler in Erlangen („Unredlichkeit und blinder Fanatismus“). Auf Anregung des anwesenden Prof. Dr. Schlottmann erklärte sich der gesamte, soeben in Leiden tagende, sechste internationale Orientalisten-Kongress gegen Rohling. [12] Dr. G. Bickell, Professor der katholisch-theologischen Fakultät an der Universität Innsbruck, bat das Wiener Landgericht, von seiner Berufung als Gutachter abzusehen. Er sei „seit 20 Jahren“ mit Rohling befreundet und müsse sonst gegen ihn, gegen den „Schwindel gelehrter Industrieritter“ aussagen.[13]
Und doch – jüdische Quellen, wie Kroner’s Widerlegungen aus dem Jahr 1871, mussten beim Prozess ganz außen vor bleiben. Kopp begründet dies so:
„Die Situation zwang ihn [Dr. Bloch], wenn er auf der Geschwornenbank und im großen Publikum Glauben finden wollte, die Bestellung christlicher Sachverständiger geradewegs zu verlangen, und zwar in einer Zeit, da die antisemitischen Wogen so hoch gehen, daß sie bekanntlich auch vor der Schwelle mancher Gelehrtenstube nicht zurückweichen.“[14]
Freilich wurde im Gegenzug Rohlings Wunsch, ausgerechnet „Dr. Brimanus und den Dr. Ecker in Münster“ als Gutachter zu bestimmen, vom Gericht ebenfalls nicht entsprochen: „Brimanus“ wurde stattdessen in anderer Sache „wegen Betrug in Untersuchungshaft genommen und von demselben k. k. Landesgerichte, dem er zur Bestellung als Sachverständiger vorgeschlagen wurde, wegen Urkundenfälschung zu mehrmonatlicher Kerkerstrafe und Landesverweisung verurtheilt.“[15]
Kopp erwirkte für die Verteidigung beim Gericht eine Vorbereitungszeit von 1 ½ Jahren. Für die Gutachter wählte der Jurist über 300 Textpassagen zur Übersetzung aus dem Hebräischen und zur Kommentierung aus.
„Diese Masse von Texten, die gedruckt 80 Foliospalten füllten, wurden nun von mir nach Gruppen, die sich nach der Natur der Sache ergaben, systematisch geordnet und noch spezielle Fragen eingefügt. Die betreffende Eingabe an das Landesgericht füllte 42 gedruckte Foliospalten. Das Landesgericht übermittelte das Ganze Ende Jänner 1885 den Sachverständigen, und stellte dem Hrn. Rohling zu Handen seines Vertreters frei, seinerseits ergänzende und Zusatzfragen zu stellen. Rohling machte von diesem Rechte keinen Gebrauch. Ende Juni 1885 langte das 190 Bogen starke Gutachten an, welches über mein Ansuchen noch durch einen kleinen Nachtrag ergänzt wurde.“[16]
Die Vorbereitungen waren damit – nach nahezu zwei Jahren – beendet. Der Prozess wurde auf den 18. November 1885 bestimmt. 13 Sitzungstage waren anberaumt – da zog Prof. Dr. August Rohling seine Anklage im letzten Moment zurück. Kopp konnte nur noch kommentieren:
„So gering auch die Bedeutung einer Druckschrift ist gegenüber der Wirkung einer öffentlichen mit allen Garantien des Rechtsschutzes für Kläger und Geklagten durchgeführten Verhandlung, will ich doch das aufgesammelte Materiale nicht ganz verloren gehen lassen. Die vollständige Verwerthung desselben würde ein Werk von etwa zwei Bänden erfordern, dazu fehlt einem Manne, der nur die von der Berufsarbeit erübrigenden, der Erholung abgesparten Stunden verwenden kann, die Zeit, und für eine solche Arbeit würde sich auch nur ein ganz kleines Lesepublikum finden, ich werde daher im Folgenden nur einen kurzen Auszug der markantesten Punkte bringen.“[17]
Kopp hat mit seinem Werk Zur Judenfrage nach den Akten des Prozesses Rohling-Bloch dennoch eine unvergleichliche Quelle geschaffen. Angesichts der bis heute reichenden, rechtsextremistischen Agitation ist sie – wie Kroner’s Werk aus dem Jahr 1871 – nicht nur von historischem, sondern von aktuellem juristischen Interesse für Anwälte und Staatsanwaltschaften. Rabbiner Joseph Samuel Bloch selbst gab schließlich im Jahr 1890 die vollständige Dokumentation der Acten und Gutachten in dem Prozesse Rohling contra Bloch heraus (Wien: M. Breitenstein) und beschrieb in Erinnerungen aus meinem Leben (Wien 1922, 3 Bd.) weitere Details.
August Rohlings Der Talmudjude konnte durch die fehlende Insistenz der österreichischen und deutschen Staatsanwaltschaften über weitere Jahrzehnte hinweg ungehindert neu aufgelegt werden und nahm schließlich den Weg in die NS-Propaganda. Rohling selbst (er starb 1931) versuchte, den Marktwert seines Werks durch Übersetzungen in andere Sprachen und pompöse Rückübersetzungen ins Deutsche zu erhöhen. So ließ er noch 1889 eine französische Übersetzung edieren und gewann dazu Édouard Drumont, der das Vorwort schrieb und weiteres ‚Material‘ beisteuerte.[18] Unmittelbar darauf wurde Prof. Dr. Aug. Rohling’s Talmud-Jude der deutschen Leserschaft mit dem Zusatz neu angeboten: „Mit einem Vorwort von Eduard Drumont aus der auch anderweitig vermehrten französischen Ausgabe von A. Pontigny, in das Deutsche zurückübertragen von Carl Paasch“.[19]
Die Quelle, aus der Rohling hauptsächlich abgeschrieben hatte, Roger Gougenot des Mousseaux‘ Le juif, le judaïsme et la judaisation des peuples chrétiens aus dem Jahr 1869, machte ebenfalls Karriere: Alfred Rosenberg übersetzte das Werk im Jahr 1921 unter dem Titel Der Jude, das Judentum und die Verjudung der christlichen Völker.
David I. Kertzer (Die Päpste und die Juden. Der Vatikan und die Entstehung des modernen Antisemitismus, dt. bei Propyläen, München 2001) bezeichnet Des Mousseaux‘ Buch als „die erste bedeutende Schrift über den Ritualmord seit der Damaszener Affäre“ (1840). Papst Pius IX gab dem Werk „seinen Segen“ und verlieh Des Mousseaux „sogar einen hohen päpstlichen Orden. […] Beides wurde in späteren Auflagen erwähnt, und auch in anderen Werken [Albert Monniot: Le crime rituel chez les juifs (Paris 1914)] hob man dies hervor, um dem Vorwurf, dass Juden in Ausübung ihrer Religion Christenkinder ermordeten, mit dem Rückhalt päpstlicher Autorität zu versehen.“
Als elektronische Volltexte (pdf-Dateien) sind im DISS-Archiv vorläufig verfügbar:
- Emanuel Deutsch [Bibliothekar am Britischen Museum in London, Mitglied der Deutschen Morgenländischen Gesellschaft, der K. Asiatischen Gesellschaft u.s.w.], Was bedeutet der Talmud? Aus der siebenten englischen Auflage ins Deutsche übertragen. Autorisirte Ausgabe. Zweite Auflage. (Ferd. Dümmler’s Verlagsbuchhandlung (Harrwitz und Großmann)) Berlin 1869. [61 Druckseiten – 124 500 Zeichen]
- Entstelltes, Unwahres und Erfundenes in dem „Talmudjuden“ Professor Dr. August Rohling’s. Nachgewiesen vom Rabbiner Dr. [I.] Kroner, Seminar-Director. [I. Theil] (E. Obertüschen) Münster 1871 [51 Druckseiten – 58 400 Zeichen]
- Entstelltes, Unwahres und Erfundenes in dem „Talmudjuden“ Professor Dr. August Rohling’s. Nachgewiesen vom Rabbiner Dr. [I.] Kroner, Seminar-Director. [II. Theil] (E. Obertüschen) Münster 1871 [70 Druckseiten – 93 000 Zeichen]
- [Dr.] Josef Kopp [Hof- und Gerichtsadvokat, Abgeordneter des n.ö. Landtags und des österr. Reichsraths], Zur Judenfrage nach den Akten des Prozesses Rohling-Bloch (Verlag von Julius Klinkhardt) Leipzig 1886. [196 Druckseiten – 419 000 Zeichen]
Anmerkungen:
[1] Ismar, Schorsch, Jewish Reactions to German Anti-Semitism, 1870-1914. New York and London (Columbia University Press) 1972, S. 109
[2] Johann Andreä Eisenmengers Entdecktes Judenthum oder Gründlicher und wahrhaffter Bericht, welchergestalt die verstockte Juden die hochheilige Drey-Einigkeit, Gott Vater, Sohn und Heil. Geist erschrecklicher Weise lästern und verunehren, die Heil. Mutter Christi verschmähen, das Neue Testament, die Evangelisten und Aposteln, die Christliche Religion spöttisch durchziehen, und die gantze Christenheit auff das äusserste verachten und verfluchen: dabei noch viel andere, bißhero unter den Christen entweder gar nicht oder nur zum Theil bekant gewesene Dinge … ; alles aus ihren eigenen und zwar sehr vielen mit grosser Mühe und unverdrossenem Fleiß durchlesenen Büchern mit Ausziehung der hebräischen Worte und derer treuen Ubersetzung in die Teutsche Sprach kräfftiglich erwiesen und in zweyen Theilen verfasset, deren jeder seine behörige, allemal von einer gewissen Materie außführlich handelnde Capitel enthält; allen Christen zur treuhertzigen Nachricht verfertiget und mit vollkommenen Registern versehen. – Königsberg, [1711]
[3] Kroner 1871, I. S. 46/47.
[4] Heinrich Rickert 1893 im preußischen Abgeordnetenhaus. Vgl. Der Religionsunterricht im Abgeordnetenhause. In: Allgemeine Zeitung des Judenthums 57(1893)Nr.7 vom 17. Februar 1893, S. 75-77
[5] Kopp 1886, S. 22 (s. Anm. 11)
[6] Kopp 1886, S. 9 (s. Anm. 11)
[7] Kopp 1886, S. 15 (s. Anm. 11)
[8] Kopp 1886, S. 16 (s. Anm. 11)
[9] Vgl. Joseph Samuel Bloch, Gegen die Anti-Semiten: eine Streitschrift. Wien: Löwy, 1882, 39 S.
[10] Kopp 1886, S. 17/18 (s. Anm. 11)
[11] Josef Kopp, Zur Judenfrage nach den Akten des Prozesses Rohling-Bloch (Klinkhardt) Leipzig 1886.
[12] Kopp 1886, S. 183/4
[13] Kopp 1886, S. 26
[14] Kopp 1886, S. 22.
[15] Kopp 1886, S. 25
[16] Kopp 1886, S. 27.
[17] Kopp 1886, S. 29.
[18] August Rohling, Le juif selon le Talmud; édition française considérablement augmentée par A. Pontigny; préface d’Édouard Drumont (Albert Savine) Paris 1889
[19] Deutschnationale Buchh. u. Verl.-Anst., Berlin 1890.