Schmittah

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Ein alle sieben Jahre wiederkehrendes landwirtschaftliches Ruhejahr, in dem landwirtschaftliche Arbeiten verboten sind und die Besitzansprüche der Landeigentümer zugunsten der Allgemeinheit für ein Jahr ausgesetzt werden, sowie ein Jahr des Schuldenerlasses, der aber seit dem 1. Jh. durch die Prosbol-Regelung nicht mehr existiert.