Moses ben Maimon: Führer der Unschlüssigen

Aus dem Führer der Unschlüssigen
Erschienen in der Philosophischen Bibliothek / Meiner-Verlag

Buch III, Kap. XXVI
Sechsundzwanzigstes Kapitel

Wie die Denker unter den Theologen in der Frage auseinandergehen, ob die Werke Gottes von seiner Weisheit oder ausschließlich von seinem Willen abhängen, ohne daß überhaupt ein Zweck in ihnen zu suchen sei, in derselben Weise gehen sie auch in betreff der Gebote auseinander (1), die uns gegeben sind.

Manche suchen in ihnen überhaupt keinen Grund und sagen, dass alle Gebote einzig und allein vom Willen Gottes abhängen, andere aber sagen, dass jedes dieser Gebote und Verbote von seiner Weisheit herrührt und dass damit ein bestimmter Zweck verbunden ist, ferner, dass alle Gebote einen Grund haben und nur um ihres Nutzens willen geboten seien. Dass aber alle Gebote einen Grund haben, wir aber die Gründe mancher Gebote nicht kennen und auch nicht wissen, wie sich die göttliche Weisheit in ihnen offenbart, glauben wir alle (2), und dieser Meinung folgen wir alle, die große Menge wie die Auserwählten (3), und die heiligen Schriften sprechen sich hierüber deutlich aus: „Gerechte Gesetze und Rechtsvorschriften“ (Deut. 4,8); „Die Rechtsvorschriften des Herrn sind Wahrheit, sie sind allesamt gerecht“ (Ps. 19,1o).

Hinsichtlich jener Gebote aber, die man Satzungen (chuqqim) (4) nennt, wie z. B. das Verbot, ein Kleid von gemischtem Gewebe zu tragen (5), oder in Milch gekochtes Fleisch zu genießen (6) oder die Vorschrift, einen Ziegenbock in die Wüste zu entsenden (7), von denen haben die Weisen gesagt (8): „Die Dinge, die ich dir bereits als Satzungen vorgeschrieben habe, zu bemängeln, ist dir nicht gestattet. Denn dies wäre eine Handhabe für Satan (9), aus ihrer Nichtbefolgung eine Anklage zu schmieden und eine Handhabe für die Völker der Welt, aus ihnen Einwände gegen das Gesetz herzuholen“. Die Mehrzahl der Lehrer glaubt von diesen Chukim also nicht, dass sie Dinge sind, die schlechterdings keinen Grund haben und für die kein Zweck zu suchen ist, denn dies würde, wie wir sagten (10), dahin fuhren, Gott zwecklose Handlungen zuzuschreiben, vielmehr glauben sie, daß sie eine Ursache, einen in jeder Hinsicht nützlichen Zweck haben, der uns aber, sei es wegen der Unzulänglichkeit unseres Wissens oder wegen der Mangelhaftigkeit unserer Weisheit, unbekannt ist(11).

Alle Gebote haben somit einen Grund, nämlich diese Gebote und Verbote haben einen nützlichen Zweck. Bei manchen von ihnen ist uns der Gesichtspunkt ihrer Nützlichkeit einleuchtend, wie z. B. bei dem Verbot des Mordes und des Diebstahls, bei anderen aber nicht, wie sich bei den früher genannten zeigt, ebenso wie bei dem Verbote, die Früchte eines neugepflanzten Baumes vor dem vierten Jahre zu genießen (12) oder in der Weinpflanzung zweierlei Arten gemischt anzubauen (13).

Diejenigen Gebote, deren Nutzen auch den Ungebildeten einleuchtet, heißen Mischpatim (Rechtsvorschriften), diejenigen aber, bei denen dies nicht der Fall ist, Satzungen (Chuqqim) (14).

Unsere Lehrer sagen auch immer: „Es ist kein leeres Wort für euch (Deut. 32, 47). Wenn es aber leer ist, so liegt dies nur an euch“, daß diese Gebote gegeben wurden, ist keine leere Tatsache, die keinen nützlichen Zweck hat.

Wenn es jedoch bei irgendeinem Gebote so zu sein scheint, so liegt der Mangel in eurer Erkenntnis (15). Du kennst übrigens auch den bei uns allgemein verbreiteten Ausspruch: „Salomo kannte die Gründe aller Gebote, ausgenommen die des Gebotes von der roten Kuh“ (16). Du kennst wohl auch den Ausspruch der Lehrer (17): „Gott hat die Gründe der Gebote verheimlicht, damit man diese Gebote nicht verletze, wie es Salomo hinsichtlich der drei Gebote erging (18), deren Grund einleuchtend war.“

Diesem Grundsatze folgen alle ihre Worte und darauf deuten auch Schriftstellen hin. Doch las ich in Genesis rabba einen Ausspruch unserer Lehrer, aus welchem bei oberflächlichem Studium hervorzugehen scheint, daß manche Gebote keinen anderen Grund haben als das Gebot selbst (19) und daß Gott damit keinen Zweck ins Auge gefasst und kein Nutzen in diesem Gebote vorhanden sei.
Sie sagen dort nämlich (20): „Was liegt denn Gott daran, ob man das Tier am Halse oder am Nacken schlachtet? Es bleibt also nur zu sagen übrig: Die Gebote wurden nur gegeben, um durch sie die Menschen zu läutern (21), denn es ist gesagt worden: „Der Ausspruch des Herrn ist lauter“ (Ps. 19,9). Wenn dieser Ausspruch auch sehr merkwürdig ist, weil sich kein ähnlicher in ihren Worten findet, so habe ich doch eine Auslegung für ihn gefunden, die du jetzt hören sollst und die so beschaffen ist, daß wir den sonst in ihren Worten eingenommenen Standpunkt nicht zu verlassen und uns von einem allgemein anerkannten Grundsatze nicht loszusagen brauchen, nämlich von dem Grundsatze, daß bei allen Geboten (22) ein in Wirklichkeit nützlicher Zweck zu suchen ist, wie die H. Schrift sagt: „Es ist kein leeres Wort für euch“ (Deut. 32,47), oder: „Ich habe nicht zu den Nachkommen J’akows gesprochen: Suchet mich um nichts! Ich, der Herr, ich rede Gerechtes und verkünde Rechtschaffenes“ (Jes. 45,19).

Ich will also nun das darstellen, was jeder Mensch mit vollkommenem Denken in dieser Hinsicht zu glauben hat, nämlich: Das Gebot im allgemeinen hat unbedingt einen Grund und ist um irgendeines Nutzens willen angeordnet worden, aber die Einzelheiten sind es, von denen gesagt werden kann, daß sie ausschließlich um des Gebotes willen angeordnet sind.

So ist z. B. die Tötung der Tiere zum Zwecke der besseren Ernährung, wie wir später auseinandersetzen wollen (23), offenbar nützlich. Daß aber diese Tötung in der Weise stattfindet, indem man es schlachtet, nicht aber sticht (24), und indem man die Speise- und die Luftröhre an einer bestimmten Stelle durchschneidet (25), dieses, und was dem ähnlich ist, hat zum Zweck, die Menschen zu läutern.

Ebenso wird dir dies aus ihrem Beispiele betreffend den Unterschied zwischen dem Schlachten am Halse oder am Nacken einleuchten und ich habe dieses Beispiel deshalb angeführt, weil es in den Worten unserer Weisen vorkommt (26). Aber in Wirklichkeit verhält es sich damit so, dass Gott, nachdem nun einmal die Notwendigkeit vorlag, daß die Tiere als Nahrungsmittel verwendet werden, die am wenigsten schmerzliche Todesart zugleich mit der möglichst leichten Ausführbarkeit anordnen wollte (27). Denn den Kopf kann man nur mit dem Schwerte oder einem ähnlichen Dinge abschlagen, schlachten aber kann man mit jedem Dinge. Um aber eine schmerzlose Todesart zu wählen, machten sie die Schärfung des Messers zur Vorbedingung.

Aber als Beispiel für den Zweck der Einzelvorschriften des Gesetzes muß man in Wahrheit das Opfer anführen (29). Denn das Gebot über die Darbringung der Opfer hat, wie ich später zeigen werde, einen wichtigen und einleuchtenden Zweck, daß aber das eine Opfer aus Schafen, das andere aus Widdern und diese in besonders bestimmter Zahl zu bestehen habe, dafür läßt sich schlechterdings keine Ursache anführen, und wer sich abmüht, um für diese Einzelvorschriften einen Grund anzuführen, leidet nach meinem Dafürhalten an einem anhaltenden Wahnsinn und er räumt damit die Schwierigkeiten nicht aus dem Wege, sondern vermehrt sie noch. Und wer sich einbildet, daß diese Einzelheiten einen Grund haben, ist von der Wahrheit ebenso weit entfernt, wie der, der sich einbildet, das Gesetz im ganzen sei zu keinem nützlichen Zwecke(29).

Wisse auch, daß die göttliche Weisheit es bedingte, oder, wenn du es lieber so sagen willst, daß die Notwendigkeit es mit sich brachte, daß dabei Einzelvorschriften vorkommen, die keinen Grund haben, und daß es gewissermaßen unmöglich ist in bezug auf das Gesetz, daß in ihm nichts von dieser Kategorie vorkomme (30). Und dies ist in jeder Hinsicht unmöglich. Denn wenn du fragst: Warum ist hier ein Schaf vorgeschrieben und nicht ein Widder? müßtest du eben dieselbe Frage stellen, wenn der Widder an Stelle des Schafes genannt worden wäre, da unbedingt irgendeine Art vorgeschrieben werden mußte.

Und ebenso verhält es sich mit der Frage: Warum sind hier sieben und nicht acht Schafe vorgeschrieben? Ebenso hätte man fragen müssen, wenn acht oder zehn oder zwanzig vorgeschrieben worden wären, denn es mußte unbedingt eine Zahl vorgeschrieben werden. Und dies ist in gewissem Grade so wie bei der Natur des Möglichen (31), von dem das eine unbedingt existieren muß und wobei es nicht zulässig ist zu fragen: Warum existiert von den möglichen Dingen nur dieses und kein anderes? Denn dieselbe Frage würde sich notwendig ergeben, wenn ein anderes Mögliches wirklich an Stelle des jetzt Vorhandenen existierte (32). Erkenne dies also (33) und erwäge es! Wenn aber unsere Weisen immer sagen, daß jedes Gebot einen Grund hat und daß Salomo diesen Grund kannte, so meinen sie damit den Nutzen des Gebotes im allgemeinen, nicht die Untersuchung aller seiner Einzelheiten (34).

Und da sich dies so verhält, finde ich es für richtig, die 613 Gebote in zahlreiche Gruppen einzuteilen, und jede Gruppe wird zahlreiche Gebote umfassen, die von derselben Art sind oder einen ähnlichen Gegenstand betreffen. Dann werde ich dir den Grund jeder Gruppe angeben und dir ihren Nutzen zeigen, der nicht angefochten und nicht widerlegt werden kann (35). Hierauf werde ich mich wieder mit jedem einzelnen Gebote befassen, das in dieser Gruppe enthalten ist und werde dir seinen Grund darlegen, so daß nur sehr wenige übrig bleiben sollen, deren Grund mir bis jetzt nicht klar ist. Ebenso sind mir auch manche Einzelheiten der Gebote und die Bedingungen mancher klar, so weit es möglich ist, deren Grund anzugeben.

Du wirst ja dies alles später vernehmen. Doch kann ich dir alle diese Gebote (36) nicht auseinandersetzen, ohne mehrere Kapitel vorauszuschicken, in denen ich nützliche Vorbemerkungen vorbringen will, die für den Gegenstand, den ich im Sinne habe, als Grundlage dienen sollen. Und das sind die Kapitel, mit denen ich jetzt den Anfang mache.

1) Nämlich dieselbe Meinungsverschiedenheit, die hinsichtlich der Wirkungen Gottes im Seienden besteht.
2) Der Verf. will sagen, daß es im Judentum darüber keine Meinungsverschiedenheit gebe.
3) Nämlich die. Gelehrten.
4) Während unter Mischpatim (Rechtsvorschriften) solche Gebote verstanden werden, deren Gerechtigkeit und Notwendigkeit jedermann einleuchtet, bezeichnet Chukim (Satzungen) solche, deren Grund oder Zweck uns unbekannt ist.
Anm. haGalil: Die im vorliegenden Werk benutzte Übersetzung verwendet die genau umgekehrte Bedeutung zur, auf den ersten Blick, vom heutigen hebr. herkommenden Weise, wo Mischpatim, Pl. von Mischpat = Satz, Urteil, eher an Satzungen denken liesse.
5) Lev. 19-19, Deut. 22-11
6) Ex.23-19, 34-26, Deut. 14-21: „Du sollst das Böcklein nicht in der Milch seiner Mutter kochen.“
7) Lev. 16-10 u. 16-21.
8) s. Bab. Talm. Joma 67b. Doch ist die Stelle nur dem Sinne, nicht dem Wortlaut nach getreu wiedergegeben. Auch ist dort das Verbot der Zubereitung von Fleisch mit Milch nicht angeführt, hingegen die Verbote des Genusses von Schweinefleisch (Lev. 11-7, Deut. 14-5), ferner das Gebot der Schwagerehe (Deut. 25, 5—9) und das Gebot des Reinigungsopfers der Aussätzigen hinzugefügt (Lev. 14).
9) D.h. Satan, der Ankläger, der Geist des Widerspruches, übt daran Kritik, indem er diese Gebote als zwecklos bezeichnet, und die Heiden bedienen sich ihrer, um die jüdische Religion zu verspotten und ihre Göttlichkeit zu leugnen.
10) s. im Moreh newukhim Kap. 25, S. 162.
11) Nämlich weil entweder unser Denken unzulänglich ist, oder weil wir selbst das, was ihm erreichbar ist, nicht erfaßt haben.
12) s. Lev. 19, 23—25. Die Früchte, die der neugepflanzte Baum in den ersten drei Jahren hervorbringt, werden dort als orla, ungeweiht, verworfen bezeichnet. (s.a. Fürst, Wörterb. d. hebr. Spr.).
13) Deut. 22-9 das Verbot, im Weinberge heterogene Pflanzen zu säen.
14) Nach dem Verf. (haRaMBaM) besteht der Unterschied darin, daß erstere (MISCHPATIM / Rechtsvorschriften) die Rechts- und Sittengesetze umfassen, deren Notwendigkeit jedermann einsieht, während die letzteren (CHUKIM / Satzungen) sich zwar nicht unmittelbar aus der menschlichen Vernunft ergeben, sondern Anordnungen der Autorität sind, die aber keineswegs willkürlich erdachte, sondern von der göttlichen Vernunft zum Heile des Volkes und der Menschheit angeordnete Bestimmungen darstellen, welche die uns unerforschliche Weisheit Gottes mit Rücksicht auf Zeit, Ort und Verhältnisse festzusetzen für notwendig erachtet hat, nach deren Grund und Zweck zu forschen aber dem Denker unbenommen bleibt.
15) s. Sifre zu Deut. 32, 47. Der Sinn der Stelle ist: Das Gesetz ist nicht etwas Leeres und Inhaltloses. Erscheint es euch aber als solches, so liegt dies nur an euch selbst.
16) s. Num. rabb. zu Kap. 19. Kohelet rabb. zu Pred. 7-25, wo König Schlomóh (Salomo) die Worte in den Mund gelegt werden: „Alles dies habe ich erfaßt. Auch den Abschnitt von der roten Kuh habe ich durchforscht und untersucht. Ich gedachte, dadurch Weiser zu werden, aber siehe, die Weisheit blieb mir fern.“ Die Asche der roten Kuh galt als das höchste und äußerste Mittel zur Wiedererlangung der levitischen Reinheit.
17) s. Bab.Talm. Sanh.21b. R. Jizchaq sagt: „Weshalb sind die Gründe des Gesetzes nicht offenbart worden? Weil einer der größten Männer der Welt über zwei Schriftstellen zu Falle gekommen sind, bei denen der Grund offenbar war.“
18) Nach Munk, Guide III, S.205, Anm.3. Diese Gebote sind nämlich Deut. 17, 16-17, wo dem König Israels verboten wird 1. sich viele Rosse zu halten, 2. viele Frauen zu haben und 3. viel Gold und Silber aufzuspeichern. Bei diesem dritten ist allerdings der Grund nicht in V.17, sondern, wie der Verf. annimmt, weiter unten, V. 20 angeführt, nämlich, damit er nicht hoffärtig werde. In der in der vorhergehenden Anmerkung angeführten Talmudstelle ist jedoch nur von den zwei ersten Geboten die Rede.
19) Nämlich bloß um ihm Pflichten aufzuerlegen, ihn an Gehorsam für Gottes Gebote zu gewöhnen, wenn diese auch ganz und gar keinen Zweck haben sollten.
20) s. Gen. rabb. c.44.
21) D.h. um ihn zur völligen Unterwerfung unter den göttlichen Willen an zuleiten.
22) Nach Munk, Guide III, S.207, Anm.1.
23) s. im Moreh Newukhim III Kap. 48.
24) NHR bedeutet nach J. Levy, Chald. Wörterbuch, L. 1881, „durchbohren“. Nach Obadja da Bertinoro, Kommentar zu Mischna Chullin V3 soll damit ein Nasenstich gemeint sein. Nach Munk, Guide III, S.208, Anm.1 ist es viel wahrscheinlicher, daß damit der Bauchstich nahe der Brust gemeint ist.
25) Das Schlachten muß nach der Tradition in der Weise stattfinden, daß mit einem einzigen Schnitte die Speiseröhre (Veschet, Schlund) und die Luftröhre (Gargoret) des Tieres völlig durchschnitten wird.
26) d.h. der Verf. hat dieses Beispiel aus dem Grunde angeführt, weil die Worte, deren sich die Lehrer bei diesem Gebote bedienen, erkennen lassen, daß sie die Einzelheiten der Schlachtvorschriften als Gebote betrachten, für die man keinen Grund anführen kann.
27) Daß der RaMBaM gerade in bezug auf das Gebot des Schlachtens die Ansicht nicht annimmt, daß die Einzelheiten Gebote sind, für die man keinen Grund angeben kann, ergibt sich aus diesen Worten, die der Verf. auch in MN III. Kap. 48 wiederholt. Nach dem RaMBaM ist der Zweck des Gebotes die Verhütung der Tierquälerei.
28) d.h. nach dieser letzteren Erklärung gibt es bei den Verordnungen über das Schlachten keine Einzelbestimmtingen, die nicht einen Zweck haben, wohl aber findet der Verf. solche unter den Einzelbestimmungen hinsichtlich der Opfer.
29) Nämlich daß die Opfergesetze überhaupt keinen Zweck haben.
30) d.h. es ist unmöglich, daß es im Gesetze keine Einzelvorschrift gebe, die keinen Zweck hat.
31) Wie Ephodi (Komm. z. St.) bemerkt, ist hier nur von dem durch die Willensfreiheit des Menschen, nicht aber von dem in der Natur gegebenen Möglichen die Rede.
32) d.h. wenn statt dieses Möglichen das andere Mögliche verwirklicht würde, müßte sich notwendig dieselbe Frage ergeben.
33) Nämlich, daß es Gebote gibt, deren Einzelheiten, weil doch die Ausführung jedes Gebotes gewisse Einzelbestimmungen erfordert, weder von einer Absicht, noch von einem Zwecke verursacht sind.
34) d.h. was Schlomoh von dem Zweck der Gebote wußte, bezieht sich nur auf die Zwecke der Gebote im allgemeinen, nicht auf die Einzelheiten.
36) Wörtlich: „in betreff deren es keine Abweichung und kein Schwanken gibt.“
37) Nach Munch, Guide III S.210, Anm. 1.

Buch III, Kap. XXVII
Siebenundzwanzigstes Kapitel

Das ganze Gesetz bezweckt zwei Dinge, nämlich den vollkommenen Zustand der Seele und des Körpers (1).

– Was nun die Vollkommenheit der Seele betrifft, so müssen der großen Menge ihrer Fähigkeit entsprechend (2) wahre Kenntnisse gegeben werden und deshalb werden diese teils in Form von Auslegungen, teils in Form von Gleichnissen mitgeteilt (3). Denn es entspricht nicht der Natur der Unwissenden, die Erkenntnis dieses Dinges, wie es ist, aufzunehmen.

– Der vollkommene Zustand des Körpers ist dem vollkommenen Zustande der Lebensverhältnisse der Menschen untereinander gleichzuachten. Dieser wird aber durch zwei Dinge zur Vollständigkeit gebracht, erstens durch die Beseitigung der Gewalttätigkeit aus ihrer Mitte, nämlich daß nicht jedes menschliche Individuum das tun darf, was ihm gut dünkt, nach seinem Willen und Vermögen, sondern daß jeder einzelne das tue, was allen nützlich ist; und zweitens in der Gewöhnung aller Menschenindividuen an nützliche, gesellschaftliche Charaktereigenschaften (4), so daß dadurch der Zustand der Gesellschaft ein geordneter wird (5).

Wisse aber, daß von diesen beiden Hauptzwecken der eine den anderen an Wichtigkeit übertrifft, nämlich die Vervollkommnung der Seele, d. h. die Verleihung richtiger Überzeugungen, daß aber der zweite, nämlich die Vervollkommnung des Leibes, die in der möglichst besten Regierung des Staates ind in der möglichst vortrefflichen Gestaltung der Verhältnisse seiner Individuen besteht, der Natur und der Zeit nach vorausgeht (6). …

1) Für die Vervollkommnung des Körpers oder das leibliche Wohl dienen die praktischen, für die Vervollkommnung der Seele die theoretischen Gebote.
2) Nämlich ihrem Fassungsvermögen entsprechend.
3) d.h. um figürlich oder im Bilde das auszudrücken, was der gemeine Menschenverstand ohne gewisse Vorkenntnisse nicht zu erfassen vermag. S. MN I. Kap.31, p.87ff u. Kap. 33, p.96ff.
4) Nach Munk, Guide III, S.211, Anm.4.
5) Nämlich durch die Politik und die Ethik…
6) Ohne Maßnahmen zur Sicherung des leiblichen Wohls ist die intellektuelle Vervollkommnung nicht möglich.

Bestellen: Führer der Unschlüssigen von Moses Maimonides, Meiner, Hbg. (1994), Gebundene Ausgabe