Gebote über Chametz zu Pessach

Von Rabbiner Shaul Wagschal

Ab etwa eineinhalb Stunden vor Tagesmitte am Erew Pessach bis zum Anbruch der Nacht nach dem achten Tag Pessach (d.h. insgesamt etwa für achteinhalb Tage) darf man Chametz weder besitzen noch daraus Nutzen ziehen. Das Chametz, welches nicht vor Pessach verbraucht wurde, kann an einen Nicht-Juden verkauft werden.

Das Verbot Chametz zu essen tritt etwa zweieinhalb Stunden vor Tagesmitte an Erew Pessach in Kraft. Die genaue Zeit muss jedes Jahr erneut für den entsprechenden geografischen Ort ermittelt oder beim zuständigen Rabbinat erfragt werden. (Sonderfall siehe zB hier (Vorschriften von Erew Pesach am Schabbos)…).

Was ist Chametz?

Weizen, Gerste, Roggen, Hafer oder Dinkel, die mit Wasser oder anderen Flüssigkeiten in Berührung gekommen sein könnten, gelten als Chametz, weil in diesem Falle eine Fermentation (Gärung) eingesetzt hätte. Dies trifft zu, wenn das Wasser entweder mit den eigentlichen Getreidekörnern, mit Mehl oder einem anderweitigen Getreideprodukt in Berührung gekommen sein sollte.

Wo besondere Vorkehrungen getroffen werden und zugleich eine Aufsicht gewährleistet ist, dürfen Wasser und Mehl vermischt werden, um daraus Pessach-Produkte herzustellen. Heutzutage gilt dies nur noch für Matzen.

Beispiele für Chametz

• Mehlerzeugnisse: Mehl, Nudeln aller Art (z.B. Makkaroni, Spaghetti), Gries, Haferschleim, Brot, Kuchen, Kekse, Gebäck, Matzen und Matzemehl, welches nicht speziell für Pessach hergestellt wurde.
• Getreideprodukte: Weizenschrot, Puffweizen, Cornflakes (enthalten meistens Malz) und alle Arten von Cerealien.
• Malzerzeugnisse: Alle Malz- und Hefeerzeugnisse, Gemüseextrakt, Senf und Würze.
• Getränke: Bier, Whisky und andere Spirituosen, Malzessig und eingelegtes Gemüse mit Malzessig, Aromastoffe, Extrakte, Glucose.
• Medikamente: Medikamente sind immer verdächtig, Chametz zu enthalten. Benötig man welche, muss ein Apotheker diese auf Anweisung des Arztes so herstellen, dass sie frei von Chametz sind. Wo dies nicht möglich ist, muss eine Scha’alah gemacht werden.
• Tiernahrung: Viele Tiernahrungen enthalten Chametz.
• Speisen, die in Chametz-Gefäßen zubereitet wurden: Alle diese Speisen, die vor Pessach zubereitet wurden, gelten als Chametz.

Diese Liste ist nicht erschöpfend und soll nur als Anhaltspunkt dienen.

Kosmetikartikel und Waschmittel

Diese können Chametz enthalten, jedoch sind viele Marken frei davon. Kaschrut-Autoritäten veröffentlichen häufig Listen mit Informationen, welche Sorten benutzt und welche nicht benutzt werden dürfen.

Hülsenfrüchte

Hülsenfrüchte, also z.B. Bohnen und Linsen, fallen nicht unter Chametz, aber dennoch gilt in aschkenasischen Gemeinden der Brauch, diese wegen ihrer Ähnlichkeit mit Getreide zu Pessach nicht zu essen.
Wie die meisten Bräuche, hat auch dieser die Kraft eines Gesetzes. Dennoch darf man Hülsenfrüchte während Pessach besitzen und braucht sie nicht zu verkaufen.

Beispiele; Bohnen, Erbsen, Linsen, Reis, Sojabohnen, Mais, Maismehl, Reismehl.

Wenn Hülsenfrüchte zu Pessach aus gesundheitlichen Gründen gegessen werden müssen, muss man eine rabbinische Autorität um Rat fragen.

Trockenfrüchte und Fertigprodukte

Da bei der Zubereitung von Lebensmitteln für Pessach eine ganz besondere Vorsicht walten muss, gilt der anerkannte Brauch, nur Lebensmittel zu verzehren, die unter rabbinischer Aufsicht zubereitet wurden.

Dies betrifft z.B. getrocknete Pflaumen, Datteln, Feigen, Rosinen, Apfelringe, Aprikosen, Obst und Gemüse in Dosen, Käse, Pökelfleisch, eingelegte Heringe, Sardinen und andere Fische, Räucherlachs, Marmelade und Honig.

Chametz-Geschirr

Obwohl alles Geschirr, welches man während des übrigen Jahres benutzt, zu Pessach für die Zubereitung und den Verzehr von Speisen nicht verwendet werden darf, kann dennoch viel davon durch Kaschern für den Gebrauch zu Pessach hergerichtet werden. Dennoch finden die meisten Leute die Benutzung separater fleischiger und milchiger Utensilien speziell für Pessach praktischer.

Alles Chametz-Geschirr muss vor Pessach gründlich gereinigt und dann beiseite gestellt werden. Es wird zweckmäßigerweise in einem Raum verwahrt, den man während Pessach nicht betritt. Wo dies nicht möglich ist, sollte man es entweder einschließen oder außer Reichweite aufbewahren, etwa auf Schränken oder Regalen.

Um sicher zu stellen, dass sich zu Pessach kein Chametz mehr in unserem Besitz befindet, erfolgt vor den Feiertagen eine gründliche Reinigung der Wohnung. Da ein Jude während Pessach kein Chametz besitzen darf, muss er alles Chametz das nicht vor Pessach verbraucht wurde, an einen Nicht-Juden verschenken oder verkaufen. Dies betrifft auch alles Chametz, das er an seinem Arbeitsplatz hat.

Quelle: Koscher durch das Jahr