Der ‚fremde Dienst‘: Götzendienst – Awodah sarah

…“daß er IHM diene,
das ist der ganze Zweck des Menschen“…

Schon die früheste Geschichte Israels beginnt mit der Verurteilung des Götzendienstes und schon Awraham setzt sich mit der Ohnmacht materialisiert-statuierter Gottheit auseinander. Aus Awrahams Erkennen des ‚Einen Einzigen G’ttes‘, der Himmel und Erde erschaffen hat, folgt seine Berufung und damit auch die Verpflichtung Israels zur Arbeit (Awodah) für den ‚Einen Einzigen G’tt‘.

Viele Rabanim (Torah-Lehrer) sehen im Götzendienst eine ’niedere Neigung des Menschen‘, welche in der gesamten Menschheit, so auch im jüdischen Volk, ihren Ausdruck findet. Während sich die Völker dem heidnischen Trieb hingeben, versucht Israel beständig sich von diesem Trieb zu befreien. Noch im 15.Jahrhundert (allg. Zeit) eröffnet Josef Karo (Toledo 1488 – Zfath 1575) den Schulchan Aruch mit dem Aufruf zur ‚Überwindung des Götzendienstes“.

Bis zum heutigen Tage heisst es in allen Synagogen der Welt, im Alenu-Gebet: „An uns (Alenu) ist es, zu loben den Herrn des Alls, Grösse zu bezeugen dem Erschaffer des Anbeginns, dass er uns nicht geschaffen wie die Völker der Länder…“.
„Darum hoffen wir auf dich – unseren G’tt, in Bälde zu sehen die Pracht deiner Stärke, die Greuel von der Erde zu schaffen und die Götzen zu tilgen. Die Erde in ihre Ordnung zu bringen (Tikun Olam) in der Herrschaft des Allumfassenden, und dass alle Kinder des Menschen deinen Namen erkennen…“.

  • Das II. Gebot (Übersetzung Buber-Rosenzweig):
    „Nicht sei dir andere G’ttheit mir ins Angesicht.
    Nicht mache dir Schnitzgebild, – und alle Gestalt, die im Himmel oben, die auf Erden unten, die im Wasser unter der Erde ist, neige dich ihnen nicht, diene ihnen nicht, denn ICH dein G’tt bin ein eifernder G’ttherr, zuordnend Fehl von Vätern ihnen an Söhnen, am dritten und vierten Glied, denen die mich hassen, aber Huld tuend ins tausendste denen die mich lieben, denen, die meine Gebote wahren“.
  • Das III. Gebot (Übersetzung Buber-Rosenzweig):
    „Trage nicht SEINEN deines G’ttes Namen auf das Wahnhafte, denn nicht straffrei läßt ER ihn, der seinen Namen auf das Wahnhafte trägt“.
    Die Schrift berichtet ausführlich vom Ringen um die Erfüllung des zweiten Gebots. Die Ablehnung des Götzendienstes wiegt soviel wie die gesamte Lehre. Neben Blutvergiessen und Inzest ist es der ‚fremde Dienst‘, dessen Verweigerung selbst unter Androhung des Märtyrertodes (Heiligung des Namens – Kidush haShem) verlangt wird.

Die Herrschaft von Furcht und Schrecken und die Opferung des Menschen

Götzendienst ist die Herrschaft von Furcht und Schrecken – die materialisierte Unfreiheit des Menschen. In der Gebundenheit an materielle Götzen kann die Thorah, die ‚Heilige Lehre‘ – der Baum des Lebens, nicht wachsen und gedeihen. Von den TaRJaG (613) Mizvoth der Thorah richten sich 50 gegen den Götzendienst.

Trotzdem erfolgte die Auseinandersetzung mit dem ‚fremden Dienst‘ (das ist der Dienst nicht am ‚Einen Einzigen‘) weniger auf der intellektuellen als vielmehr auf der moralischen Ebene. Die Lehrer waren schlichtweg entsetzt über die Praxis der Menschenopfer. Kein Aspekt des ‚fremden Dienstes‘ hat sie mehr empört als die Opferung von Kindern. Die Priester ‚heidnischer Gottheiten‘ versetzten ihre Anhänger derart in Schrecken, dass diese zur Besänftigung der Götzen sogar zur Opferung ihrer Erstgeborenen bereit waren.

Vajikra 18-21:
„Und von deinem Samen gebe nicht durch das Feuer zu führen, den Moloch zu ehren.
Entweihe nicht den Namen deines G’ttes.
Ich bin der EWIGE“.

Solche Praxis wurde bereits in den Tagen Abrahams abgelehnt (Akedath Jizhak – die Bindung Jizhaks). Wenn die Propheten sich in aller Schärfe gegen den Götzendienst wenden, dann setzen sie sich nicht mit den ‚glaubensmäßigen Inhalten‘ solcher Kulte auseinander, sondern sie verurteilen auf das Entschiedenste die diesen Kulten innewohnende Bestialität. Die frühen Götzendiener, und mit besonderer Abscheu bezieht sich dies auf die im Lande Knan (Kanaan) lebenden ’sieben Nationen‘, dienten einer Vielzahl von Göttern. Ihr Kult verlangte ihnen keine Liebe ab – im Gegensatz zur Lehre Israels: „Du sollst den Ewigen deinen G’tt lieben…“.

Keines der Gebote wendet sich gegen den Atheismus. Die meisten Weisen interpretieren dies dahingehend, dass die Lehre den Atheismus einfach nicht anerkenne. Sie meinen, dass die Ablehnung G’ttes unweigerlich zur Verehrung anderer ‚Konzepte‘ führt. Jeder Dienst der nicht auf G’tt gerichtet ist, ist ‚fremder Dienst‘ – Götzendienst.

Die Würde aller Menschen

Bei aller Entschiedenheit in der Abgrenzung vom Götzendienst geben uns die Weisen klare Vorschriften an die Hand, die uns helfen sollen, den Götzendienst zu erkennen und Richtlinien bieten für den Umgang mit dessen Anhängern.

Nicht alle Menschen aus den Völkern (Gojim) sind per se Götzendiener und nicht jede Lehre außerhalb des Judentums ist Götzendienst.

Selbst im Umgang mit dem Götzendiener sind wir zu respektvollem Umgang, zur Achtung seiner menschlichen Würde und zur Wahrung seiner menschlichen Bedürfnisse verpflichtet. In Gittin 61 lehren unsere Lehrer – und dieser Abschnitt bezieht sich (s. Kizur Shulhan Arukh 167/13) auf die schlimmsten der Götzendiener, die ‚Heiden aus den sieben Völkern‘: „Man versorge die Armen aus den Völkern mitsamt den Armen Israels, man besuche die Kranken derer aus den Völkern wie die Kranken Israels, man begrabe die Toten derer aus den Völkern mitsamt den Toten Israels – um des Friedens willen“.

Ein Vergleich zwischen oben erwähntem §13 und dem §10 des Kap. 167, in welchem es heisst: „Jede Verspottung ist verboten, außer der Verspottung von Götzendienst – diese ist erlaubt“, scheint zur Unterscheidung aufzurufen – zwischen dem Götzendiener und dem Götzendienst. Wie immer ist auch hier die Lehre sehr differenziert und ‚vorsichtig im Urteil‘.

Sei vorsichtig im Urteil: Verachtung und Beleidigung

Im Kap. 167 des Kizur Schulchan Aruch lesen wir in §10:
„Jede Verspottung ist verboten, außer der Verspottung von Götzendienst
– diese ist erlaubt“.

Die in einigen Diskussionen immer wieder zum „Eckstein rechtschaffenen Handelns“ erhobene Erlaubnis zum Spott in der Auseinandersetzung mit dem Götzendienst kann vor dem Hintergrund der Geschichte Terachs und Awrahams betrachtet werden.

Heißt es doch ‚Ehre Deinen Vater und Deine Mutter’… und ist dies nicht sogar das fünfte der Gebote der Bundestafeln? Wie ist es zu verstehen, dass Awraham seinem Vater mit einer spöttischen Geschichte entgegentritt, die ich im folgenden kurz zusammenfassen möchte:

Awram Ben-Terach kam zur Welt im Jahre 1948 nach Erschaffung der Welt, das ist im Jahre 2040 vor der allgemeinen Zeitrechnung. Seine Eltern, welche ein Geschäft besaßen, in welchem sie Götzenbilder bzw. Devotionalien handelten, wanderten von Ur Kasdim (in der Nähe des persischen Golfes) nach Charan in Padan Aram (im Tal des Habur, eines Nebenflusses des Euphrat, Mesopotamien). Eine rabbinische Legende berichtet uns, dass Awram, als er eines Tages alleine im Laden seines Vaters war, die Statuen der Götzen zerstörte. Sein Vater war sehr zornig und fragte was geschehen sei. Awram antwortete, der größte der Götzen habe die kleineren zerstoert. Sein Vater geriet jetzt erst recht in Zorn: ‚Du weist ganz genau, dass die Götzen sich nicht bewegen können‘. Awram entgegnete: ‚Wenn diese sich nicht selbst helfen können, dann sind wir ihnen doch überlegen – weshalb also sollten wir uns vor ihnen niederwerfen?‘

Als Antwort auf die Frage: „Wie konnte sich Awram seinem Vater gegenüber so spöttisch verhalten? können wir den Kizur Schulchan Aruch (Kap. 167 §10) heranziehen, wo es heißt: „Jede Verspottung ist verboten, außer der Verspottung von Götzendienst – diese ist erlaubt“. Es heißt wohlgemerkt erlaubt, nicht geboten!
Die Bedeutung dieses Satzes erschließt sich erst in Kenntnis des hohen Respekts, den die Weisen jedem Menschen entgegenbringen. Unter einer fast endlosen Fülle entsprechender Aussagen sei nur eine erwähnt: „Komme jedem Menschen im Gruße zuvor“.

Im Respekt vor dem Nebenmenschen, in der Achtung vor jedem Wesen liegt der Kern der Lehre. Ein Herausreißen dieses Zitats aus dem Zusammenhang und die Erhebung einer Erlaubnis zum Gebot ist, vorsichtig formuliert, eine sehr eigenwillige Deutung dieses Paragraphen.

Gerade um solch übereifrige Interpretation zu vermeiden, gibt es die Verpflichtung zum „Zaun um die Lehre“. Ein bekanntes Beispiel ist die sehr unterschiedliche Darstellung der Geschichte des Eiferers Pinhas in der schriftlichen Lehre und ihre Interpretation in der mündlichen Lehre. Weitere Beispiele finden sich unter: Kanaim oder auch in einem Artikel von Rabbiner Levinson).

Ein Beispiel ’spöttischer Auseinandersetzung‘ mit Freidenkern bzw. Abtrünnigen finden wir im talmudischen Traktat Schabath 116. Wir finden hier eine humorvolle Auseinandersetzung, die zwar mit Klugheit und Hintergründigkeit arbeitet, nicht aber mit beißender Verachtung, ätzender Beschimpfung und von ungezügeltem Hass getriebener Lust an der Erniedrigung des Nächsten. Der Nebenmensch bleibt in seiner Würde erhalten. Die epochalen Worte des Nachmanides an seinen Sohn sind weit mehr als eine blosse Anregung.

Die mündliche Lehre berichtet hier von Ima Schalom, der Schwester des Raban Gamliel. Sie war verheiratet mit Rabi Elieser.
Aus Awodah sarah 16ff wissen wir, dass Rabbi Elieser zeitweise im Ruf stand, der nazarenischen Anschauung (dem Christentum) nahezustehen. Dort lesen wir auch wie jener von keinem geringeren als Rabi Akiba in seiner Traurigkeit aufgefangen und mit großem Respekt gestützt wird.
Doch zurück zu Schabath 116, wo Rabi Eliesers Frau und Raban Gamliel ihn, am Beispiel eines vermutlich dem christlichen Denken nahestehenden Freigeistes, darauf aufmerksam machen wollen, dass das Christentum zwar positive Aspekte haben mag – nicht aber mit der Lehre Israels in Einklang zu bringen sei.
Zu besagtem Freigeist brachten sie also eine goldene Lampe, und Ima Schalom trat vor ihn und sagte, sie fordere ihr Erbteil an diesem Gut. Der Freidenker willigte ein. Raban Gamliel, Ihr Bruder, hielt dagegen: ‚Es steht geschrieben: Wo ein Sohn, da soll eine Tochter nicht miterben‘. Der Freidenker liess diesen Einwand nicht gelten und behauptete: ‚Seit dem Tage, da ihr aus eurem Lande verbannt worden seid, ist die Weisung Moshes aufgehoben. Es gilt nun: ‚Sohn und Tochter sollen zusammen erben‘.
Am folgenden Tag kam Raban Gamliel wieder und brachte dem Freidenker einen Esel aus Luw. Der Denker sagte nun: ‚Ich habe geforscht und sage Euch, dass die Weisung des Moshe nicht gemindert, sondern gemehrt sein soll‘. Also: ‚Wo ein Sohn, soll eine Tochter nicht miterben‘. Ima Schalom sagte: ‚Laß doch dein Licht leuchten wie eine Lampe!‘ Raban Gamliel: ‚Da kam der Esel und stieß die Lampe um‘.

Um die genannte ‚Erlaubnis zum Spott‘ in ihrem Zusammenhang zu betrachten, ist es notwendig auf die zitierte Textstelle und die sie umgebenden Kapitel genauer eingehen.

 

 

Habe keinen Aberglauben,
deute keine Zeiten, zaubere nicht!

Die rabbinische Literatur liefert uns detaillierte Beschreibungen ‚heidnischer Dienste‘ bzw. Verhaltensregeln zur Vermeidung solcher Praktiken. Die Weisen geben uns Vorschriften, die uns helfen sollen, Aberglaube und Götzendienst zu erkennen. Ausserdem geben sie uns Richtlinien zum Umgang mit den Anhängern solcher Wertvorstellungen. In all unseren Handlungen ist es wichtig, zu bezeugen, dass wir an die Macht der Götzen, an dunkle Zeichen und Talismane nicht glauben.

Im Kap. 166 des Kizur Schulchan Aruch finden wir Erläuterungen zur Weisung ‚Habe keinen Aberglauben, deute keine Zeiten, zaubere nicht‘. Es folgen Beispiele, die uns mit der praktischen Bedeutung der Weisung vertraut machen sollen:

Kap.166 – §1: „Sage nicht: Wenn einer sagt, weil mir mein Brot aus dem Munde gefallen oder mir mein Stab aus der Hand gefallen ist oder mein Sohn hinter mir mich gerufen oder ein Rabe mir zugerufen hat, ein Hirsch mir über den Weg gelaufen, eine Schlange zu meiner Rechten, ein Fuchs zu meiner Linken war, will ich diesen Weg nicht gehen, weil ich kein Gelingen haben werde; ebenso diejenigen, die auf das Zwitschern eines Vogels hören und sagen: Es wird so und nicht so sein; es ist gut das und nicht gut, das zu tun.
Ebenso, wenn man von jemand Geld verlangt und er sagt: Ich bitte dich, laß mich jetzt; es ist Morgen, und ich will nicht den Anfang des Tages mit einer Strafe beginnen; oder: es ist Sabbatausgang oder Monatsanfang; ebenso diejenigen, die sagen: Man muß diesen Hahn schlachten, weil er am Abend gekräht hat, oder dieses Huhn töten, weil es wie ein Hahn gekräht hat, und ebenso all dergleichen Dinge sind alle verboten; und wer eines von diesen Dingen tut, übertritt ein Verbot“.

Je weiter entfernt wir von solchen Praktiken stehen, umso absurder mag uns diese Aufzählung, deren spöttischer Unterton unverkennbar ist, erscheinen. Umso überraschender erscheint dann der Hinweis: „Manche sagen, wenn einer den Grund nicht angibt, warum er das Huhn oder den Hahn schlachten möchte, sondern einfach nur sagt: ‚Schlachtet dieses Huhn oder diesen Hahn!‘, dann ist es erlaubt diese zu schlachten – und so ist der Brauch“.

Kap 166 – §2: Weitere Beispiele folgen und schildern uns das Deuten von Vorzeichen. Dinge, die durchaus auch heute noch verbreitet sind, und oft wissen wir es noch nicht einmal, woher wir solch eigentümliche Anwandlungen haben. Manchmal halten wir es sogar für ‚Religion‘ und verwechseln derartiges mit der Lehre.

ChaSaL (die Weisen – ihr Gedenken sei zum Segen) haben sich zu allen Zeiten gegen abergläubische Praktiken gewandt. Trotzdem finden wir auch Verständnis für die Sehnsucht des Menschen, sich in seiner Unsicherheit an Zeichen, Amulette und dergleichen zu halten. Dahingehend ist auch der Passus (§3) zu deuten, der besagt: „Wenn jemand ein Haus gebaut oder ein Kind bekommen oder eine Frau genommen hat und darauf dreimal Gelingen war – oder das Gegenteil, so mag ihm dies als ein Vorzeichen für die Zukunft sein – ähnlich wie Elieser, der Knecht Awrahams verfuhr“.

Im §4 geht es um Zeitendeuter, welche die Augen blenden. Als ein Beispiel wird ein Spassmacher angeführt, der durch Geschwindigkeit der Hände Dinge vortäuscht oder verschwinden lässt. Ein solcher verstößt gegen ein Verbot, gemäß Vajikra jt-14 = Lev. 19,14: „Fluche nicht einem Tauben und vor einen Blinden lege keinen Anstoß, und fürchte dich vor deinem G’tt. Ich bin der Ewige…“ Es folgt die lapidare Anweisung – „sieh‘ es nicht an und betrachte es nicht – wenn sie aber ein Nichtjude macht, darf man zusehen.“

In §5 geht es schließlich um Zauberei. Auch hier finden wir die Ablehnung zusammen mit der Ausnahme. Von hysterischem Fanatismus kann keine Rede sein. Es heißt: „Geh‘ nicht zu Zauberern – außer bei Lebensgefahr, oder bei Krankheit, die durch Zauber oder Zufall (!?) und böse Geister gekommen ist. Dann darf man sich von nichtjüdischen Zauberern helfen lassen“.

Was soll uns diese Weisung heute?

Wir deuten weder Zeichen, noch suchen wir die Hilfe von Zauberern. Unsere Kinder fürchten sich nicht vor Raben und Füchsen. Sie beraten sich mit ihren Eltern und nicht mit Hokuspoken, sie hören eher auf die Stimme der Vernunft, als auf die Stimmen krähender Hühnern oder auf das Trippeln der Füchse im Morgengrauen.

Da dieses und verwandte Themen in unseren Foren solch übermächtige Dominanz eingenommen haben, habe ich mir die Frage gestellt „Was soll uns diese Weisung?“ und ich meine, dass es die Vernunft ist, die die Überlieferung hier zu fördern versucht. Sie versucht, uns fernzuhalten vor geistiger Unterordnung und legt uns unsere Verantwortung nahe. Wir können uns aus unserer Verantwortung nicht wegstehlen, um uns stattdessen auf Zeichen, Idole, Amulette und Wahrsagerei zu verlassen.

Während die Lehre klar sagt ‚tu nicht dies, tu nicht jenes‘ – vermittelt sie gleichzeitig aber auch ein Verständnis für jene, die dies und das eben doch tun. Sie äußert sich spöttisch, humorvoll, warnend. Dass gerade dieser Bereich mit soviel Nachsicht behandelt wird, ist erstaunlich, wird doch hier ein ganz zentraler Bereich der Lehre, nämlich der Dienst am ‚Einen Einzigen‘, dem ‚Eifersüchtigen, dem Ausschließlichen und Allumfassenden‘ berührt. Was die Beschäftigung mit der Halachah hier letztendlich anregt sind also Verständnis, Nachsicht und Vorsicht im Urteil.

Wendet euch nicht den Götzen zu und gegossene Götter machet euch nicht!

Dies gilt in noch stärkerem Masse für die Paragraphen des Kap. 167, welche sich mit dem Götzendienst beschäftigen.

Nach Schulchan Aruch (Jore Dea 139) heißt es im Kizur Kap.167 §1: „Von Götzen ist die Nutznießung verboten, sowohl von ihnen selbst als auch von Ihren Gebrauchsgegenständen und ihrem Schmuck und ihren Opfern. Wenn eins von diesen Dingen selbst unter tausend Erlaubtes gekommen ist, macht es die ganze Vermischung zur Nutznießung verboten“. Praktische Beispiele finden sich z.Bsp. im Umgang mit Wein.

Der Schmuck der Götzen: In §2 erfahren wir wie Götzen, die einem Nichtjuden gehören, ebenso wie Ihre Gebrauchsgegenstände und Ihr Schmuck, ungültig gemacht werden können. Hierzu muss der Nichtjude sie mit seinen Händen ungültig machen, daß sie keine Götzen, keine Gebrauchsgegenstände und kein Schmuck für Götzen mehr sein sollen. Die Erwähnung, dass dies auch dann gilt, wenn besagter Nichtjude kein Götzendiener ist, stellt eindeutig fest, dass nicht alle Gojim per se Götzendiener sind.

Kerzen der Heiden: In §3 folgt ein gerade im christlichen Umfeld interessantes Beispiel. Es geht hier um Kerzen, die vor Götzen angezündet werden. Hat diese ein Nichtjude für sich ausgelöscht und einem Israeliten verkauft, sind sogar diese erlaubt; denn, weil er sie für sich ausgelöscht hat, so R. Schlomoh Ganzfried, ist das ihr Ungültigmachen. Wenn wir uns den Vorgang nun praktisch vor Augen führen, erscheint die – oft so streng, starr und unnachgiebig dargestellte Halakhah – außerordentlich freundlich und entgegenkommend; wer würde sich schon brennende Kerzen in die Einkaufstasche legen. Es bleibt zu beachten: „Der Nichtjude, also der Verkäufer, muss die Kerzen löschen“ und: „Man soll solche Lichter nicht für ein religiöses Gebot hernehmen (Hadalakath Neroth etc.), für Heiliges sind sie unpassend“.

Die Kleidung der Götzenpriester: Auch §4 überrascht durch die moderate Art, mit der die Überlieferung dieses Thema angeht. Auch hier erweist sie sich viel nachsichter als oftmals vermutet wird. Uns käme es doch gar nicht in den Sinn ein ‚priesterliches Gewand‘ zu erwerben, schon die Betrachtung oder Berührung erscheint uns seltsam. Eine wesentlich weniger ‚aufgeregte Einstellung‘ legt die Überlieferung an den Tag: „Über die Gewänder, mit denen die Priester sich bekleiden, wenn sie in den Götzentempel gehen, sagen manche, diese seien deren Schmuck und nicht der Schmuck ihrer Götzen. Daher wird hier eine Ungültigmachung gar nicht erst notwendig – nach Ansicht mancher“. Nach Ansicht anderer ist eine Ungültigmachung im Sinne des §2 notwendig.

§5 bezieht sich auf Vajikra 19-4 „Wendet euch nicht den Götzen zu und gegossene Götter machet euch nicht. Ich bin der Ewige…“ (p. 111 Zunz). Auch hier ist die Überlieferung eher unaufgeregt und gebietet lapidar: „Man darf einen Götzen und seinen Schmuck nicht betrachten, man muß sich von dem Haus und umsomehr von dem Götzen selbst vier Ellen fernhalten…“. Vier Ellen, das entspricht hochgerechnet 2m Abstand.

Um keinen falschen Eindruck aufkommen zu lassen gebietet §6: „Wenn dir ein Dorn in den Fuß gedrungen ist, während du gerade vor einem Götzen stehst, oder es fällt dir Geld herab, dann bücke dich nicht, um den Dorn zu entfernen oder das Geld aufzuheben. Es könnte sonst so aussehen, als beugest du dich vor dem Götzen. Es ist dies aber auch dann verboten, wenn es keiner sieht“. Wie man sich dennoch des Spreisens entledigen kann wird natürlich auch erwähnt: „Setze dich oder wende deinen Rücken oder deine Seite und dann fasse das Hinuntergefallene oder den Spreisen“.

Geschäft und Beteiligung §7 : „Manche sagen, es sei verboten, zum Bau von Götzen oder für Schmuck oder Gebrauchsgegenstände des Götzen Geld zu leihen, und umsomehr sei verboten, ihnen bereits gebrauchsfertige Gegenstände zu verkaufen; wer sich davon zurückhält, wird Segen haben. Desgleichen binde man nicht Bücher, die Götzendienst enthalten; nur Bücher der Richter und sonstiger Gelehrter. Wenn man sich vor Feindschaft fürchtet, entzieht man sich jedenfalls, soweit man sich der Sache entziehen kann“.

Handel und Wandel an den Kultstätten der Heiden §8: „An einem Ort, wo sich Götzendiener versammeln und sagen, dort verzeihe man ihnen ihre Sünden, darf man mit ihnen keine Geschäfte machen. So nach Turej Sahaw, wohingegen es bei Chochmath Adam heißt (Kap. 87) es sei fraglich“.

Die Namen der Götzen §9: „Man darf den Namen von Götzen nicht aussprechen, weder für irgend einen Zweck, z. B., um zu einem andern zu sagen: Warte auf mich neben dem und dem Götzenbild — noch ohne Zweck; denn es heißt (Ex. 23,13): ‚Den Namen fremder Götter dürft ihr nicht aussprechen!‘ Es ist auch verboten, zu verursachen, daß ein Nichtjude den Namen der Götzen ausspricht; so heißt es dort: er (der Name des Götzen) werde nicht auf dein Geheiß vernommen und er werde nicht durch deine Verursachung gehört! Wenn ein Götzendiener ihm einen Schwur leisten muß, erleichtern manche, ihn schwören zu lassen (nach Orach Chajim 156). Den Namen ihrer Festtage, die gleich Namen von Menschen sind, zu erwähnen, ist nicht verboten; nur spreche man sie nicht als feierliche Bezeichnung aus, so wie die Götzendiener selbst sie erwähnen“.

§10: „Jede Verspottung ist verboten, außer der Verspottung von Götzendienst – diese ist erlaubt“. Der im II. Teil dieser Artikelserie angedachte Zusammenhang zwischen dieser Aussage und der Geschichte des Awram Ben-Terach lässt sich auch durch die Tatsache untermauern, dass die Nennung des Gebots ‚Ehre Deinen Vater und deine Mutter‘ chronologisch direkt vor dem Gebot ’sich nicht dem Götzendienst zuzuwenden‘ angeführt wird (beide im Wochenabschnitt Kedoschim / Lev. 19ff).

Die Halakhah und die Wege des Friedens

Die weiteren Paragraphen des Kapitels 167 (siehe Teil 3) im Kizur Schulchan Aruch beziehen sich nun explizit auf die ‚Heiden aus den sieben Völkern‘ (die einst in Erez Jisrael wohnten). Ihr bestialischer Götzenkult, mit Menschenopfern und weiteren Greueltaten, hat die Propheten in besonderer Weise entsetzt und dementsprechend wird vor engem Umgang mit diesen in ganz besonderer Weise gewarnt (Siehe auch Teil 1).

Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass die Existenz eines so ausführlichen Regelwerks zum Umgang mit Angehörigen der sieben Völker nicht nur auf Abgrenzung, sondern auch auf Kontakt mit diesen Völkern schließen lässt. Die im Buch Jehoshua geschilderte Ausrottung dieser Völker hat demzufolge niemals stattgefunden – und sollte wohl auch nie stattfinden, denn die Torah – und damit auch besagtes Regelwerk – bestanden ja schon vor Erschaffung der Welt. G’tt wusste also schon damals, dass dieses Volk (Israel) eine solche Tat nicht ausführen wird*. Der Vollstreckung einer solchen Maßnahme standen wohl Israels charakteristische Eigenschaften ‚Bescheidenheit, Mitleid und stetes Mühen jedem Wesen gerecht zu werden‘ entgegen. Es sind diese drei Eigenschaften (ZaBaR / Zdakah – Bajshanuth – Rahamim) um deren willen G’tt ewig am Bund mit Israel festhalten wird.

§11: „Einem Heiden von den sieben Völkern, den man nicht kennt, darf man kein Geschenk geben, weil es heißt (Deut. 7,2): erweise ihnen keine Gunst; und das deuten wir: gib ihnen kein Geschenk. Wenn man ihn aber kennt, ist es kein Geschenk; denn auch er wird ihm dafür Gutes erweisen oder hat ihm schon erwiesen; dann ist es wie ein Verkauf“.

Hierzu einige Gedanken, bzw. Fragen, die sich beim Lesen dieses Abschnitts stellen könnten: Warum sollten wir einem Menschen der sich an kultischen Menschenopfern beteiligt, ein Geschenk machen? Würden wir uns von einem solchen Menschen nicht instinktiv abwenden? Wieso sollten wir überhaupt einem Menschen, den wir nicht kennen ein Geschenk machen?

Nehmen wir erst einmal an, dass wir einen solchen Menschen näher kennen (G’tt behüte) und ihm, da im sozialen Kontakt durchaus üblich, ein Geschenk machen, z.B. bei einem Besuch, dann ist es (nach §11) legitim und wird als ein ‚Geschäft‘ ausgelegt, da wir beim Gegenbesuch ja ebenfalls mit einem ‚Mitbringsel‘ rechnen können.

Es wäre aber auch denkbar, dass wir einem solchen Menschen eine Gunst erweisen, obwohl wir ihn nicht kennen. Beispielsweise dann, wenn er als Bettler auf der Strasse sitzt. Den Bettler fragen wir ja nicht, wer er ist und weshalb er bettelt. Wir geben ihm. Man könnte hier von einer Übertretung des §11 sprechen – hiesse es nicht im §13 ausdrücklich ‚Man darf ihre Armen nähren’…

Im §12 steht: „Man darf nicht ihr Lob aussprechen, man darf nicht einmal sagen: ‚wie schön ist dieser Heide von Gestalt‘. Umsoweniger darf man das Lob seiner Werke aussprechen oder ein Wort von seinen Worten rühmen. Dies alles fällt unter den Passus ‚erweise ihnen keine Gunst, gib ihnen kein Lob!‘
Wenn man aber mit seinem Lob beabsichtigt, den Heiligen, gelobt sei Er, zu preisen, der ein so schönes Geschöpf erschaffen, dann ist es erlaubt“.

Alle genannten Verhaltensregeln sollen verhindern, dass wir den Heiden in seiner ‚Anbetung des Moloch‘ bestärken, denn es besteht die Gefahr, dass er jede Gunst, die wir ihm erweisen, als Lohn seines primitiv-bestialischen Kults auffassen wird. Trotzdem: Israel lebt in dieser Welt und ist dieser Welt in sozialer Verantwortung zugewandt. Bei aller Bedeutung G’ttes dürfen wir niemals die Bedeutung des Menschen herabsetzen.

Deshalb legt §13 fest: „Man darf ihre Armen ernähren, ihre Kranken besuchen, ihre Toten begraben und beklagen und um des Friedens Willen ihre Trauernden trösten“.

In §14 finden wir eine Bestätigung für die im ersten Teil dieser Serie vorgebrachten Ausführungen. Die Auseinandersetzung mit dem Götzendienst ist weniger eine ideologisch-theologische als vielmehr eine moralische – bei der auch der Sicherheitsaspekt nicht zu kurz kommt.

Es heißt: „Ein Israelit sei nicht allein mit einem Heiden der sieben Völker, weil sie im Verdacht stehen, daß sie Blut vergießen“ (siehe Jore Dea 153).

Und im selben Sinne folgt §15: „Eine Heidin säuge nicht ein jüdisches Kind in ihrem Hause, selbst, wenn andere dabei stehen; aber im Haus des Israeliten darf sie es säugen, wenn andere dabei stehen oder aus- und eingehen, man lasse es aber nicht allein bei ihr bei Nacht“.

In den Kapiteln 168ff folgen Regelungen zum Bilderverbot und zu weiteren heidnischen Gebräuchen, die wir nicht nachahmen sollen.

Tikun Olam – Die Errettung der Welt

Nicht alle Menschen aus den Völkern (Gojim) sind per se Götzendiener und nicht jede Lehre ausserhalb des Judentums ist Götzendienst. Das Judentum ging niemals davon aus, dass ein Mensch um ‚errettet oder erlöst‘ zu werden jüdisch sein müsse. In Tosefta Sanhedrin 13-2 lesen wir: „Die Gerechten aus den Nationen der Welt haben Anteil an der kommenden Welt“. Die Gelehrten des Talmud brachten den gerechten Nichtjuden allerhöchste Ehrerbietung entgegen und aus der Überlieferung sind uns manche dieser Nichtjuden als moralisches Vorbild erhalten. Aus diesen und weiteren Beispielen (zB auch aus der Halakhah zu Schabath und Pikuach Nefesh) ergibt sich, dass die abfällige Verwendung des Ausdrucks Goj* (Nichtjude) gegen die Weisung verstößt.

Die heute übliche Auslegung dieses Ausdrucks als schimpflich, entstammt der christlich-antijudaistischen Polemik des Mittelalters. Die Kirche bemühte sich stets das Judentum als den Gojim feindlich gesonnen darzustellen. Ansichten wie die des Rabbi Mosheh Ben J’akow de Coucy (13./14.Jhdt.), der sagte die Kränkung eines Nichtjuden wiegt doppelt so schwer wie die Kränkung eines Juden, da hier zur Kränkung die Entweihung des g’ttlichen Namens kommt, wurden unterdrückt. Stattdessen füllten kirchliche Schreiber ganze Bibliotheken mit angeblich rabbinischen Zitaten, welche die jüdische Verachtung gegen die nichtjüdische Umwelt belegen sollten.

In diesem Zusammenhang ist für uns die Frage, wie die Weisen die Lehren der uns umgebenden Völker beurteilen, von Bedeutung. In der Beurteilung des Christentums stellt sich die Frage, inwieweit eine Lehre, die g’ttliche Eigenschaften einem ganz spezifischen menschlichen Wesen zuschreibt, nicht Götzendienst sei. Etliche jüdische Denker äußerten sich dahingehend, dass die Trinitätslehre eines Vaters, eines Sohnes und eines Geistes heidnisch-götzenhafte Züge trage.

Rabenu Tam (der große J’akow Ben Meir, 1100-1171 allg.Z.), vertrat den Standpunkt – und die Mehrheit der Gelehrten stimmt ihm zu, dass die Christen zwar von einer ‚Trinität‘ sprechen, damit aber keine drei eigenständige Gottheiten mit unterschiedlichen Willensbekundungen meinen, sondern verschiedene Aspekte des einen einzigen G’ttes. Ein solcher Glaube ist für Juden zwar nicht akzeptabel, als Götzendienerei bezeichnen die meisten der Weisen dies allerdings nicht.

Auch die Ansicht des Rabbi Moshe Ben Maimon zeigt in dieser Frage gewisse Widersprüchlichkeiten. Einerseits vertritt er (als einziger in dieser Deutlichkeit) die Ansicht Christentum sei Götzendienst, andererseits rechnet er es den Christen hoch an, dass sie den TaNaKh als ‚Heilige Schrift‘ achten. Im Islam hingegen erkennt der RaMBaM reinen Monotheismus. Hier verurteilt er jedoch die Behauptung der Muslimin, die jüdische Schrift sei gefälscht.
Aus diesem Grunde erließ er eine Weisung die das Studium der Schrift mit Christen erlaubt (…“da sie anerkennen, dass die in unseren Händen befindliche Torah die Lehre des Moshe vom Sinaj ist“), während er das Studium der Schrift mit Muslimin verbietet (…“da sie gegen uns den Vorwurf der Fälschung der Schrift erheben“).

Wie dem auch sei, als Juden sollte es nicht unser Anliegen sein andere Religionen zu beurteilen oder herabzusetzen. Egal wieviel wir wissen, wir wissen vom Judentum zu wenig – und wenn wir studieren, sollte es zuallererst die Lehre Israels sein in die wir uns vertiefen. Stets sollen wir wissen, dass unser Verhalten die Gegenwart G’ttes in der Welt bezeugen soll. In den Mishneh Torah des RaMBaM heißt es (Schabath 2-3), wenn ein Kranker am Schabath Hilfe braucht, so tue alles was notwendig ist ihm zu helfen. Fahre ihn, trage ihn, bekoche ihn. Es ist gut dies zu tun, selbst dann, wenn auch ein Nichtjude (der nicht an die Schabathgebote gebunden ist) es tun könnte. Tu es, denn du bezeugst damit den Sinn der Torah: Mitgefühl und liebende Freundlichkeit und den Frieden in dieser Welt.

Jeder Mensch ist erschaffen nach G’ttes Plan. Die Beleidigung eines Menschen ist eine Beleidigung G’ttes. Der Zorn öffnet die Schleusen des Bösen (Nachmanides), der Fluch gegen einen Menschen ist ein Aufstand gegen G’tt. Menschliches Handeln soll die Richtlinie unseres Handelns sein und nicht fanatischer Dogmatismus und hysterische Abgrenzung. In allem Streben nach der Nähe G’ttes dürfen wir nicht vergessen, dass G’tt von uns nicht nur rituelle Pflichterfüllung, sondern genauso ethische Pflichterfüllung fordert. Der geehrte New Yorker Rabbiner Haskel Lookstein formulierte es einmal so: „Wir brauchen heute mehr Menschlichkeit und weniger religiösen Eifer“.

Dass die Lehre von uns ‚Menschlichkeit‘ – auch im Umgang mit Götzendienern verlangt, was auch immer wir darunter verstehen mögen, dass wir also jedem Menschen gegenüber zu respektvollem Ton, zur Achtung seiner menschlichen Würde und zur Befriedigung seiner menschlicher Bedürfnisse verpflichtet sind, zeigt die Halachah – auch im Zusammenhang mit dem schwierigen Thema ‚Awodah sarah‘.

dg